Sie wollen ein Netzwerk gründen?Netzwerkförderung nach § 45c Abs. 9 SGB XI

Selbstorganisierte regionale Netzwerke können durch die Nutzung von Mitteln der Pflegeversicherung unterstützt werden.

Diese Fördermittel sollen der Zusammenarbeit von Akteur:innen dienen, die sich in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und ihren An- und Zugehörigen engagieren. Dadurch soll der Versorgungs- und Unterstützungsbedarf dieses Personenkreises besser gedeckt werden.

Hier erhalten Sie nähere Informationen zu den Fördermodalitäten der Netzwerkförderung nach § 45c Abs. 9 SGB XI:

Benötigen Sie weitere Auskünfte? Schreiben Sie uns gerne unter forumdemenz@caritas-hannover.de oder kogebe@ambet.de.