Selbstorganisierte regionale Netzwerke können durch die Nutzung von Mitteln der Pflegeversicherung unterstützt werden.
Diese Fördermittel sollen der Zusammenarbeit von Akteur:innen dienen, die sich in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und ihren An- und Zugehörigen engagieren. Dadurch soll der Versorgungs- und Unterstützungsbedarf dieses Personenkreises besser gedeckt werden.
Hier erhalten Sie nähere Informationen zu den Fördermodalitäten der Netzwerkförderung nach § 45c Abs. 9 SGB XI:
Benötigen Sie weitere Auskünfte? Schreiben Sie uns gerne unter forumdemenz@caritas-hannover.de oder kogebe@ambet.de.
Selbstorganisierte regionale Netzwerke können durch die Nutzung von Mitteln der Pflegeversicherung unterstützt werden.
Diese Fördermittel sollen der Zusammenarbeit von Akteur:innen dienen, die sich in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und ihren An- und Zugehörigen engagieren. Dadurch soll der Versorgungs- und Unterstützungsbedarf dieses Personenkreises besser gedeckt werden.
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