Zukünftig erhalten Fachärzt:innen mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie das gleiche Verordnungsrecht für Leistungen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege wie zum Beispiel Psychologische Psychotherapeut:innen sowie niedergelassene Ärzt:innen der Fachbereiche Neurologie, Nervenheilkunde oder Psychiatrie. Zum vollständigen Text der Pressemitteilung
Zukünftig erhalten Fachärzt:innen mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie das gleiche Verordnungsrecht für Leistungen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege wie zum Beispiel Psychologische Psychotherapeut:innen sowie niedergelassene Ärzt:innen der Fachbereiche Neurologie, Nervenheilkunde oder Psychiatrie. Zum vollständigen Text der Pressemitteilung