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G-BA erweitert Verordnungskompetenz für Fachärzt:innen mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie

Zukünftig erhalten Fachärzt:innen mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie das gleiche Verordnungsrecht für Leistungen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege wie zum Beispiel Psychologische Psychotherapeut:innen sowie niedergelassene Ärzt:innen der Fachbereiche Neurologie, Nervenheilkunde oder Psychiatrie. Zum vollständigen Text der Pressemitteilung