Qualifizierte Pflegefachkräfte dürfen in der häuslichen Krankenpflege bei bestimmten medizinischen Maßnahmen eigenständig entscheiden, wie oft und wie lange diese eingesetzt werden sollen, wenn die ärztliche Verordnung dazu keine Vorgaben macht. Für diesen Schritt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) angepasst. Zum vollständigen Text der Pressemitteilung
Qualifizierte Pflegefachkräfte dürfen in der häuslichen Krankenpflege bei bestimmten medizinischen Maßnahmen eigenständig entscheiden, wie oft und wie lange diese eingesetzt werden sollen, wenn die ärztliche Verordnung dazu keine Vorgaben macht. Für diesen Schritt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) angepasst. Zum vollständigen Text der Pressemitteilung