Das Land Niedersachsen fördert auch im Jahr 2026 Projekte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Im Rahmen des Förderprogramms „Wohnen und Pflege im Alter“ können bis zum 1. April 2026 Anträge gestellt werden.
Ziel des Programms ist es, Wohn- und Unterstützungsangebote zu stärken, die älteren Menschen ein möglichst selbstständiges Leben in ihrer vertrauten Umgebung ermöglichen – auch bei bestehendem Pflegebedarf. Gefördert werden Projekte, die Wohnformen und Quartiersstrukturen weiterentwickeln und dabei Gemeinschaft, Teilhabe und Sicherheit miteinander verbinden.
Die neue Förderrichtlinie gilt seit dem 1. Januar 2026. Unterstützt werden Vorhaben in mehreren Bereichen. Dazu gehören alters- und pflegegerechte Wohnungen sowie Wohngemeinschaften, ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften und Maßnahmen zur alters- und pflegegerechten Gestaltung des Wohnumfelds oder der Quartiersinfrastruktur.
Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 100.000 Euro pro Projekt. Zuschüsse können bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Bei Quartiersprojekten sind Förderungen von bis zu 80 Prozent möglich.
Die Frist zur Antragstellung für Projekte, die ab Mai 2026 starten sollen, endet am 1. April 2026. Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie Hinweise zur Antragstellung und entsprechende Formulare stellt das Land Niedersachsen online bereit.
Das Land Niedersachsen fördert auch im Jahr 2026 Projekte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Im Rahmen des Förderprogramms „Wohnen und Pflege im Alter“ können bis zum 1. April 2026 Anträge gestellt werden.
Ziel des Programms ist es, Wohn- und Unterstützungsangebote zu stärken, die älteren Menschen ein möglichst selbstständiges Leben in ihrer vertrauten Umgebung ermöglichen – auch bei bestehendem Pflegebedarf. Gefördert werden Projekte, die Wohnformen und Quartiersstrukturen weiterentwickeln und dabei Gemeinschaft, Teilhabe und Sicherheit miteinander verbinden.
Die neue Förderrichtlinie gilt seit dem 1. Januar 2026. Unterstützt werden Vorhaben in mehreren Bereichen. Dazu gehören alters- und pflegegerechte Wohnungen sowie Wohngemeinschaften, ambulant betreute Pflege-Wohngemeinschaften und Maßnahmen zur alters- und pflegegerechten Gestaltung des Wohnumfelds oder der Quartiersinfrastruktur.
Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 100.000 Euro pro Projekt. Zuschüsse können bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Bei Quartiersprojekten sind Förderungen von bis zu 80 Prozent möglich.
Die Frist zur Antragstellung für Projekte, die ab Mai 2026 starten sollen, endet am 1. April 2026. Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie Hinweise zur Antragstellung und entsprechende Formulare stellt das Land Niedersachsen online bereit.