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Neuregelung zur Triage: die BAGSO fordert ergänzende Maßnahmen

In der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes heißt es, dass die Zuteilung einer intensivmedizinischen Behandlung nicht aufgrund des Alters und anderer Merkmale verwehrt werden darf. Dies begrüßt auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Die BAGSO betont, dass präventive Maßnahmen ergriffen werden müssen, die einer Überlastung des Gesundheitswesens vorbeugen. Außerdem fordert sie die Vermittlung gerontologischer und geriatrischer Kenntnisse in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischem und pflegerischem Personal, die Einbindung von geriatrischer Expertise bei Triage-Entscheidungen und die verpflichtende Einrichtung von klinischen Ethikkomitees. Hier die BAGSO-Stellungnahme im Wortlaut.