Am 20. Januar 2022 wurde das neue nds. Gesetz- und Verordnungsblatt herausgegeben, wonach jetzt auch Einzelpersonen den Entlastungsbetrag im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA) nach §45a SGB XI abrechnen können. Einzelpersonen können als Einzelunternehmen oder als ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer:innen agieren. Im zweiten Fall kann lediglich eine Aufwandsentschädigung (nicht mehr als 85% des gesetzl. Mindestlohns) verlangt werden. Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums.
Am 20. Januar 2022 wurde das neue nds. Gesetz- und Verordnungsblatt herausgegeben, wonach jetzt auch Einzelpersonen den Entlastungsbetrag im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA) nach §45a SGB XI abrechnen können. Einzelpersonen können als Einzelunternehmen oder als ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer:innen agieren. Im zweiten Fall kann lediglich eine Aufwandsentschädigung (nicht mehr als 85% des gesetzl. Mindestlohns) verlangt werden. Weitere Infos finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums.