Erleichterungen für ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe (AZUA)

Ab dem 15. Oktober 2025 traten in Niedersachsen wichtige Erleichterungen für ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer im Bereich der Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) in Kraft. Damit wird die Alltagsbegleitung pflegebedürftiger Menschen flexibler, niedrigschwelliger und leichter zugänglich.

Künftig benötigen ehrenamtliche Helfende keine formelle Anerkennung durch das Land Niedersachsen mehr, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen: ein Mindestalter von 16 Jahren, keine Verwandtschaft oder Pflegebeziehung zur unterstützten Person, kein gemeinsamer Haushalt, sowie ein Nachweis einer Schulung, eines Pflegekurses oder einer sonstigen fachlichen Qualifikation gegenüber der Pflegekasse. Zusätzlich muss die Aufwandsentschädigung unter 85 % des gesetzlichen Mindestlohns liegen.

Die Neuerung erleichtert den Einsatz von Personen aus dem direkten Umfeld – etwa Nachbarn oder Bekannten und stärkt damit das Ziel der AZUA-Leistungen: den Alltag Pflegebedürftiger zu strukturieren, soziale Teilhabe zu fördern und pflegende Angehörige spürbar zu entlasten. Besonders in ländlichen Regionen kann die Regelung dazu beitragen, Versorgungslücken zu schließen und Unterstützung schneller verfügbar zu machen.

Zum Infoblatt der Neuerungen geht es hier entlang: