Demenz ist längst keine Randerscheinung mehr – sie betrifft Millionen Menschen und ihre Familien. Angehörige empfinden die Diagnose oft als massiven Kontrollverlust, da Entscheidungen über Pflege, Finanzen oder medizinische Maßnahmen von einem Tag auf den anderen nötig werden können. Wer hier vorbereitet ist, macht die schwierige Situation für alle Beteiligten deutlich einfacher.
Allein in Niedersachsen kümmern sich zehntausende ehrenamtliche und berufliche Betreuerinnen und Betreuer um Menschen, die nicht mehr selbst entscheiden können. Die Fälle werden komplexer, gerade wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Situationen ist es für Angehörige häufig schwer, den mutmaßlichen Willen der Betroffenen nachzuvollziehen – mit großen Unsicherheiten für alle Seiten.
Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass Ehepartner oder Kinder im Ernstfall automatisch Entscheidungen treffen dürfen. Das ist nicht der Fall. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung. Diese kann zwar ein Familienmitglied sein, aber auch eine fremde Person. Diese entscheidet dann etwa über Bankkonten, Wohnungsangelegenheiten oder medizinische Behandlungen.
Die bayerische Notarkammer warnt deshalb ausdrücklich: Wer möchte, dass im Ernstfall vertraute Personen Entscheidungen treffen, muss rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen. Sie ist das zentrale Instrument, um Selbstbestimmung zu wahren und Angehörige zu entlasten.
Es kann hilfreich sein, sich frühzeitig mit diesem Thema zu befassen. Eine Vorsorgevollmacht zu erstellen ist vergleichsweise unkompliziert, ihre Wirkung jedoch weitreichend. Sie schafft Klarheit, erleichtert Abläufe im Ernstfall und kann Angehörige entlasten, da Entscheidungen transparent und im Sinne der betroffenen Person getroffen werden können.
Demenz ist längst keine Randerscheinung mehr – sie betrifft Millionen Menschen und ihre Familien. Angehörige empfinden die Diagnose oft als massiven Kontrollverlust, da Entscheidungen über Pflege, Finanzen oder medizinische Maßnahmen von einem Tag auf den anderen nötig werden können. Wer hier vorbereitet ist, macht die schwierige Situation für alle Beteiligten deutlich einfacher.
Allein in Niedersachsen kümmern sich zehntausende ehrenamtliche und berufliche Betreuerinnen und Betreuer um Menschen, die nicht mehr selbst entscheiden können. Die Fälle werden komplexer, gerade wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorliegt. In solchen Situationen ist es für Angehörige häufig schwer, den mutmaßlichen Willen der Betroffenen nachzuvollziehen – mit großen Unsicherheiten für alle Seiten.
Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass Ehepartner oder Kinder im Ernstfall automatisch Entscheidungen treffen dürfen. Das ist nicht der Fall. Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung. Diese kann zwar ein Familienmitglied sein, aber auch eine fremde Person. Diese entscheidet dann etwa über Bankkonten, Wohnungsangelegenheiten oder medizinische Behandlungen.
Die bayerische Notarkammer warnt deshalb ausdrücklich: Wer möchte, dass im Ernstfall vertraute Personen Entscheidungen treffen, muss rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen. Sie ist das zentrale Instrument, um Selbstbestimmung zu wahren und Angehörige zu entlasten.
Es kann hilfreich sein, sich frühzeitig mit diesem Thema zu befassen. Eine Vorsorgevollmacht zu erstellen ist vergleichsweise unkompliziert, ihre Wirkung jedoch weitreichend. Sie schafft Klarheit, erleichtert Abläufe im Ernstfall und kann Angehörige entlasten, da Entscheidungen transparent und im Sinne der betroffenen Person getroffen werden können.