Kommunales Förderprogramm: Gesundheitsförderung für vulnerable Zielgruppen

Das GKV-Bündnis für Gesundheit stärkt erneut bundesweit Kommunen, die präventive und gesundheitsfördernde Projekte für besonders belastete Bevölkerungsgruppen entwickeln. Hintergrund ist, dass sozial benachteiligte Menschen häufig höheren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind, weniger Bewältigungsressourcen besitzen und zugleich schlechteren Zugang zu passenden Unterstützungsangeboten haben. Kommunen spielen hier eine zentrale Rolle, da sie lebensweltnahe Strukturen bereitstellen, über die vulnerable Zielgruppen zuverlässig erreicht werden können.

Gefördert werden kommunale Vorhaben, die gezielt die Lebensqualität und gesundheitliche Stabilität benachteiligter Menschen verbessern. Im Fokus stehen insbesondere ältere Menschen, pflegende Angehörige sowie Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten oder psychisch belasteten Familien. Unterstützt werden Maßnahmen, die niedrigschwellige Zugänge schaffen, Belastungen reduzieren und präventive Kompetenzen stärken – etwa Beratungs- und Entlastungsangebote, bewegungsfördernde Maßnahmen, psychosoziale Unterstützungsformate oder Ansätze zur Stärkung familiärer Alltagsbewältigung.

Kommunen können Fördermittel für bis zu drei Jahre beantragen. Pro Jahr stehen maximal 30.000 Euro zur Verfügung, insgesamt bis zu 90.000 Euro. Voraussetzung ist, dass das geplante Vorhaben klar auf präventive oder gesundheitsförderliche Ziele ausgerichtet ist und vulnerable Zielgruppen wirksam adressiert. Das Programm bietet kommunalen Akteuren damit eine konkrete Ressource, um strukturell benachteiligte Menschen nachhaltig zu erreichen und gesundheitliche Chancen vor Ort zu verbessern.

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