Das Land Niedersachsen fördert ab sofort innovative Modellvorhaben in der Pflege nach den §§ 123 und 124 SGB XI. Grundlage ist die neue Förderrichtlinie, die auf den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes basiert. Ziel ist die Entwicklung und Erprobung von regional angepassten Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen, die Menschen mit Pflegebedarf, ihren Angehörigen sowie nahestehenden Personen zugutekommen.
Im Mittelpunkt stehen Projekte, die dazu beitragen, Pflege und Betreuung im vertrauten sozialen Umfeld – im Quartier, Kiez, Dorf oder Stadtteil – zu sichern und zu verbessern. Unterstützt werden insbesondere Vorhaben, die neue Wege der Zusammenarbeit, Versorgung und Teilhabe aufzeigen und wissenschaftlich begleitet sowie ausgewertet werden.
Zuwendungen erhalten sowohl natürliche als auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Kommunale Gebietskörperschaften können bis zu 45 Prozent, andere Trägerinnen und Träger bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten, maximal jedoch eine Million Euro pro Projekt.
Anträge sind in elektronischer Form bis zum 31. August eines Kalenderjahres einzureichen. Für das Jahr 2025 gilt eine verlängerte Frist bis zum 30. November. Unterstützung bei der Konzeptentwicklung bietet das Projektbüro Komm.Care.
Das Land Niedersachsen fördert ab sofort innovative Modellvorhaben in der Pflege nach den §§ 123 und 124 SGB XI. Grundlage ist die neue Förderrichtlinie, die auf den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes basiert. Ziel ist die Entwicklung und Erprobung von regional angepassten Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen, die Menschen mit Pflegebedarf, ihren Angehörigen sowie nahestehenden Personen zugutekommen.
Im Mittelpunkt stehen Projekte, die dazu beitragen, Pflege und Betreuung im vertrauten sozialen Umfeld – im Quartier, Kiez, Dorf oder Stadtteil – zu sichern und zu verbessern. Unterstützt werden insbesondere Vorhaben, die neue Wege der Zusammenarbeit, Versorgung und Teilhabe aufzeigen und wissenschaftlich begleitet sowie ausgewertet werden.
Zuwendungen erhalten sowohl natürliche als auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Kommunale Gebietskörperschaften können bis zu 45 Prozent, andere Trägerinnen und Träger bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten, maximal jedoch eine Million Euro pro Projekt.
Anträge sind in elektronischer Form bis zum 31. August eines Kalenderjahres einzureichen. Für das Jahr 2025 gilt eine verlängerte Frist bis zum 30. November. Unterstützung bei der Konzeptentwicklung bietet das Projektbüro Komm.Care.