Neue Vergütung für Videofallkonferenzen mit Pflegefachkräften

Ab April 2025 können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte Videofallkonferenzen mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften im Rahmen der Behandlung von Menschen mit Demenz abrechnen. Dies wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschlossen und im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) als neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01443 aufgenommen.

Die Entscheidung ist Teil der Nationalen Demenzstrategie und soll die Abstimmung zwischen Ärztinnen, Ärzten und Pflegefachkräften erleichtern. Im Unterschied zur bisherigen GOP 01442, die nur von koordinierenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzten genutzt werden konnte, steht die neue GOP allen offen, die chronisch pflegebedürftige Patientinnen und Patienten mitbetreuen.

Weitere Informationen zu den genauen Abrechnungsmodalitäten und den Voraussetzungen finden Sie im vollständigen Artikel:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/157282/Demenz-Videofallkonferenz-mit-Pflegefachkraeften-wird-verguetet