In der im Januar 2022 in Kraft getretenen Pflegegesetz-Novelle des Landes Niedersachsen wurden Kenntnisse und daraus resultierende Vorschläge aus der Konzertrierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP. Ni.) aufgenommen. Sie soll Weichen für Verbesserungen in der Pflege stellen. Wesentliche Neuerungen sind:
- Zahlung tarifgerechter Löhne auch in Niedersachsen spätestens ab dem 1.9.22
- Aufbau einer unabhängigen Beschwerdestelle Pflege
- Kosten für verlässlich bereitgestellte Kurzzeitpflege-Plätze werden ab dem 1.4.22 übernommen
- Landespflegebericht und die örtlichen Pflegeberichte sind alle vier Jahre zu erstellen, örtliche Pflegekonferenzen sind mindestens alle zwei Jahre durchzuführen
Weitere Informationen zur Novelle sind hier zu finden.
In der im Januar 2022 in Kraft getretenen Pflegegesetz-Novelle des Landes Niedersachsen wurden Kenntnisse und daraus resultierende Vorschläge aus der Konzertrierten Aktion Pflege Niedersachsen (KAP. Ni.) aufgenommen. Sie soll Weichen für Verbesserungen in der Pflege stellen. Wesentliche Neuerungen sind:
Weitere Informationen zur Novelle sind hier zu finden.